VSG – Bong’sche Grube und Mainflingen Mainufer

Das 94,56 ha große Vogelschutzgebiet „Bong’sche Kiesgrube und Mainflinger Mainufer“ ist identisch mit dem NSG „Bong’sche Kiesgrube und Mainufer bei Mainflingen“. Landschaftsprägendes Element dieses NSG’s ist eine ca. 54 ha umfassende zusammenhängende Gewässerfläche. In den südlichen und östlichen Abschnitten dominieren durchgehende bewaldete Uferbereiche mit größeren Waldkomplexen, die durch einen kanalförmigen Durchgang zwei characteristisch unterschiedliche Gewässerlandschaften verbindet. Der nördliche Bereich ist gekennzeichnet durch einen eher flachen Seenbereich, der südliche Seenbereich ist gekennzeichnet durch auch tiefere Stellen mit einzelnen Steininseln. Der frühere Sandkegel der ehemaligen Sandwaschanlage ist heute durch einen gegrabenen Kanal als bewaldete Insel mit älteren Weidengehölzen und Roterlen gekennzeichnet. Durch die Primärsukzession des ehemaliges Sandabbaugebietes hat sich eine Waldlandschaft vor allem aus Robinie (Robinia pseuacacia), Kiefer (Pinus sylvestris), Birke (Betula pendula) und Roterle (Alnus glutinosa) gebildet.

Lediglich auf der mainnahen Niederterrasse mit ihren Grundwasseraustrittshorizonten und vorgelagerten braunen Aueböden des Mainuferbereichs finden sich naturnahe Waldbestockungsformen. Hier handelt es sich in der Regel um Erlenbestockungen (Alnus glutinosa) die dem FFH-Lebensraumtyp *91E0 (Erlen- Eschenwald) entsprechen, sowie Weidengehölze, die die Illusion eines schmalen, aber noch intakten Weichholzauengürtels vermitteln. Ergänzt wird diese Gebietslandschaft durch mehrere in die Weidengehölze eingesprengten Schilfkomplexe. Ein schmaler Offenlandkomplex im Südwesten des Gebiets zwischen L2310 und der Gewässerfläche wird regelmäßiges durch Mulchen und Mähen freigehalten. Die nördlichen und nordwestlichen Gewässerufer sind geprägt von linearen Gehölz- und Baumkulissen. Sie gehen entweder direkt an die Gewässerfläche heran oder sind durch dichte Brombeerhecken und schmale Schilfstreifen von diesem getrennt. Größere zusammenhängende Schilfkomplexe fehlen.

NSG-Beschreibung des HGON Arbeitskreises Offenbach.

Beeinträchtigungen und Störungen


Die Grunddatenerfassung von 2006 benennt als nahezu einzige Beeinträchtigung und Störung den „Faktor Mensch“, insbes. Naturbeobachter und- Fotographen, die auf illegalen Pfaden die Uferbereiche aufsuchen, wobei dieser Faktor aber als eher unbedeutend gewertet wird.:

Seit dem sind einige weitere negativen Faktoren zu verzeichnen:

  • der Verlust ehemaliger Schilfgürtel,
  • das Zusammenbrechen und Ausfallen tradierter Nistbäume in der Graureiher- und Kormorankolonie,
  • der Wegfall einer die Bruthöhle des Grauspechts beherbergenden Pappel
  • das Fehlen geeigneter Brutwände für den Eisvogel

Klärungsbedarf besteht in Bezug auf den Zustand der Fischfauna (Ichthyofauna). Hier ist auch der Einfluss des nahezu flächendeckenden und dicht ausgefüllenden Wasserkörpers insbesondere durch Tausendblatt (Myriophyllum spec.) zu klären. Dies könnte Einfluss haben auf die Gebietsattraktivität der auf Fischnahrung angewiesene Vogelarten.

Beeinträchtigungen einzelner Vogelarten

Pflegerichtlinien sind der Verpflichtung zur dauerhaften Sicherung günstiger Erhaltungszustände für vorkommende Brut- und Zugvogelarten der Vogelschutzrichtlinie.

Arten nach Anhang I sowie Artikel 4(2) der VS – Richtlinie:

1.Arten nach Anhang I

*Diese Arten wurden im SPA- Monitoring-Bericht vom November 2016 als für das VSG nicht signifikant gewertet

Arten nach Artikel 4(2)

*Diese Arten wurden im SPA- Monitoring-Bericht vom November 2016 als für das VSG nicht signifikant gewertet

Gemäß der gültigen Naturschutzgebietsverordnung vom 7. Dezember 1999 für das NSG „Bong’sche Kiesgrube und Mainufer bei Mainflingen“, ergeben sich weitere zu berücksichtigende Schutzziele, die allerdings zumindest in Teilen, zielidentisch mit den sich aus dem VSG-Status ableitenden Erfordernissen sind:

• Erhalt und Sicherung der ehemaligen Kiesgrube, sowie die angrenzenden Uferbereiche des Mains als überregional bedeutsames Rast,-Überwinterungs-und Brutareal zahlreicher wassergebundener Vogelarten

• Erhalt und Sicherung der ehemaligen Kiesgrube, sowie die angrenzenden Uferbereiche des Mains als Lebensraum gefährdeter Amphibien und Insekten

• Erhalt und Sicherung einer naturnahen Auevegetation

Aus dem NSG- Status leiten sich ferner Verantwortlichkeiten für die nicht mit Erhaltungszielen nach VSG- VO bedachten Arten Graugans (Anser anser) Art. 4(2), hier den Brutstatus betreffend, Neuntöter (Lanius collurio) Anhang I VSR und Schwarzspecht (Dryocopus martius) Anhang I VSR, ab.

Des Weiteren für Arten der Roten Liste Hessen 2014, Rohrammer (Emberiza schoeniclus) RL3, Kleinspecht (Dendrocopus minor) RL V und Teichrohrsänger (Agrocephalus scirpaceus) RL V

Vorgeschlagene Maßnahmen nach Entwurf des Bewirtschaftungsplanes 2019 (nicht vollständig!)

5.3.1. Förderung noch vorhandener Schilfreliktbestände im Bereich der nordwestlichen Uferkante durch Entnahme bedrängender/beschattender Einzelbäume und Gehölzgruppen. Insbesondere Entnahme von Bergahorn und Robinie

Diese Maßnahme bezieht sich alleine auf die Förderung terrestrischer Schilfkomplexe

Zielarten: Teichrohrsänger, Rohrammer, Wasserralle, Rohrdommel

5.3.2. Förderung des Lebensraumrequisits „Schilf“ in Folge von Initialpflanzungen an drei Uferabschnitten

Zielarten: Haubentaucher, Graugans, Wasserralle, Rohrdommel, Schwimmenten, Silberreiher, Graureiher

5.3.3. Zäunung geschädigter Restschilfvorkommen auf ein-zwei Teilabschnitten der schmalen, dem Nordwest- bzw. Südwestufer vorgelagerten Bermen. Ziel: Monitoring eventueller Fraßschädigungen

Zielarten: Haubentaucher, Graugans, Wasserralle, Rohrdommel, Schwimmenten, Silberreiher, Graureiher

Sollte im Ergebnis „Fraßschädigung“ als Ursache für das weitgehende Ausfallen der dortigen aquatischen Schilfaufwüchse zu identifizieren sein, wären die gesamten Bermenabschnitte abschnittsweise entsprechend zu behandeln.

5.3.4. Neuanlage einer Eisvogelbrutwand. Wandlänge ca. 30m. Lage im Bereich der Uferböschung unterhalb der „Kleinen Wiese“. Ferner: Folgepflegemaßnahmen

5.3.5. Beauftragung eines Fischmonitorings inkl. Bewertung der Submersvegetationen sowie Umsetzung eines sich u.U. hieraus ergebenden Handlungsbedarfs

Zielarten: Kormoran, Haubentaucher, Schwarzhalstaucher, Säger, Tauchenten

Maßnahmen für an ältere (Laub)Baumstrukturen als Brutraum gebundene Arten

5.3.6. Gewährleistung einer ungestörten Entwicklung aller Laubwaldbestände, insbesondere aber auch deren naturnahen Ausprägungen im rezenten Auebereich unterhalb der Niederterrasse.

Zielarten: Grauspecht, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Kormoran, Graureiher

Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen der Verkehrssicherung entlang des Main-Uferwegs (siehe auch Maßnahme 5.1.1.), sowie die Beweidung mit Eseln im Bereich eines Robinienwaldabschnittes, (siehe Maßnahme 5.4.7.).

Maßnahmen nach NSG- VO oder sonstige Maßnahmen

5.4.1. Sicherung terrestrischer Schilfkomplexe in Form der Schilffreistellung in den Randzonen, aber auch in Form der Beseitigung bereits eingedrungener Gehölze. Einschränkung: Nur soweit die hydrologischen Verhältnisse eine umsetzbare Bearbeitungsvariante zulassen

Zielarten: Teichrohrsänger, Rohrammer, Wasserralle

Die fraglichen Schilfkomplexe liegen mehrheitlich in den dauernassen Entwässerungsfächern der Niederterrasse und sind daher für maschinelle oder auf maschinelle Unterstützung angewiesene Bearbeitungsverfahren nahezu unerreichbar. Sofern eine Maßnahmenumsetzung nicht zu gewährleisten ist, wird man die Komplexe wohl langfristig aufgeben müssen.

5.4.2. Herstellen eines zusammenhängenden Mosaikkomplexes „Gebüschdurchsetztes Grünland“ im südwestlichen Gebietsabschnitt.

Zielarten: Neuntöter aber auch Grauspecht, Wendehals* und Gartenrotschwanz*
*nur in Kombination mit dem Aufhängen geeigneter Nistkästen

Eingebunden werden in den Komplex die bereits vorhandenen Grünlandflächen zwischen Seegewässer und L2310 sowie ein noch nicht bewaldeter Ruderalkomplex auf der östlich angrenzenden Landzunge. Die Maßnahme beinhaltet den Einsatz eines schweren Forstmulchgerätes mit der Aufgabenstellung:

  • Erweiterung der vorhandenen Grünlandflächen bis an das Seeufer heran unter inselförmigem Belassen größerer und kleinerer Gehölzkomplexe, insbesondere dornenbewehrter Gehölze wie Wildrosen/ Schlehen/ Brombeeren aber auch einzelner Solitärkiefern (Singwarten)
  • großzügiges Beseitigen der die Grünland-und Ruderalbereiche trennenden Baumbestockungen ( jüngere Kiefernaufwüchse). Auch hier Belassen einzelner Solitärkiefern und, soweit vorhanden, kleinerer Laubgehölzgruppen wie vor
  • Ausarbeiten des Ruderalkomplexes unter Belassen u.U. vorhandener Heckenstrukturen.

Gesamtflächenkomplex ca. 2,5 ha

5.4.5. Jährliche Mahd mit Mahdgutentsorgung auf einem Grünlandabschnitt mit ehemaligem Ragwurzvorkommen durch HGON und AGFA. Umsetzung ab Anfang August

Zielarten: Bienenragwurz, Neuntöter, Grauspecht, Wendehals* und Gartenrotschwanz*
*nur in Kombination mit dem Aufhängen geeigneter Nistkästen

5.4.6. Öffnen einer verbuschenden und in weiten Teilen bereits ruderalisierenden Sandmagerrasenfläche durch Entnahme von Baumaufwüchsen. Ziel: Wiederherstellung des Freilandcharakters

Zielarten: Sandmagerrasenvegetationen allgemein, Grauspecht, Wendehals, Gartenrotschwanz, Blauflügelige Ödlandschrecke

*in Kombination mit dem Aufhängen geeigneter Nistkästen

Zu entnehmen sind Birken-, Weiden- und Kiefernaufwüchse, wobei einzelne Kiefern (oder auch Kiefernkleingruppen) als Singwarten verbleiben sollten. Die Beseitigung der Baumaufwüchse erfolgt motormanuell oder auch maschinell. Zu beachten ist auf jeden Fall, dass das entnommene Material von der Fläche zu verbringen ist ( kein Vermulchen auf der Fläche !)

Das anfallende Material kann zum Beispiel auch dafür eingesetzt werden, illegale Zugangspfade zu den Gewässerufern zu verbauen.

AgFA