Hessenforst will weiterer Kernflächen ausweisen

Flächen in einem Umfang von weiteren 2% des hessischen Staatswaldes (6.500 ha) sollen zusätzlich ausgewiesen werden. Dann wären 10% der Staatswaldfläche unter Schutz. Auf diesen Flächen soll die natürliche Entwicklung künftig Vorrang haben.
Alle Flächen über 100ha sollen rechtlich gesichert werden. Das wäre ein einmaliger Zuwachs an NSG-Fläche in Hessen.

Auch in unserer Region gibt es noch Ausweisbedarf! In 2018 wurde ein Hirschkäfervorkommen im Benzbruch von Zellhausen entdeckt. Noch ist unklar wie groß der Hirschkäferbestand dort ist, wir würden uns für eine langfristige Sicherung stark machen! Klären müssen wir noch ob die Waldfläche wirklich Staatswald ist. Ansonsten käme eine Erweiterung des FFH Gebietes Häuser Schloß in Frage.

HLNUG und SDW bitten: Machen Sie mit: Melden Sie Hirschkäfer-Funde! Mithilfe des Meldenetzes und der von Bürgerinnen und Bürger erhobenen Daten erfahren sie mehr über die Verbreitung und Häufigkeit dieser Käferart in Hessen.

Hirschkäfer melden

vorgeschlagene Kernflächenerweiterung (blau) – sofern Staatswald!

Daten aus dem Gutachten zum Bebauungsplan

Bei einer kurzen Begehung am 8. Mai 2018 zwischen 21:00 und 21:50 Uhr haben wir versucht uns einen aktuellen Überblick zu verschaffen. Der Sonnenuntergang an diesem Tag war gegen 21:00 Uhr.  Mit einem Batlogger haben wir die Fledermausaktivitäten in dem Gebiet erfasst. Wegen der frühen Uhrzeit dürften wir nur die frühfliegenden Arten registriert haben. Nach der ersten Auswertung sind es 4 bis 5 Arten (Anh. IV FFH-Richtline). Welche Art wo flog, ist aus der beigefügten Grafik ersichtlich. Beachtenswert fanden wir den Flug eines Hirschkäfermännchens  (Anh. II FFH-Richtline) gegen 21:20 Uhr in der Nähe der alten Stallungen. Dort flog auch zweimal eine Waldschnepfe über die Wiese. Als häufigste Fledermausart haben wir die Mückenfledermaus festgestellt, deren Wochenstube ca. 540 m von der Fläche entfernt  ist (rote Linie). Bei der Ausflugzählung im Jahr 2015 stellten wir dort über 300 Tiere fest. Aus dem Fledermaus-Monitoring der Arbeitsgemeinschaft Fledermaus- und Amphibienschutz geht hervor, dass in relativer Nähe Wochenstuben der Bechsteinfledermaus (ca. 800 m) und des Braunen Langohrs (ca. 350 m) befinden.

15 Braune Langohren am 26.9.2017

9 Braune Langohren am 20.4.2018

7 Bechsteinfledermäuse am 20.4.2018

Fledermausakivität zwischen 21 und 21:50 Uhr
Abstand zum Fledermausquartier
Artenverteilung Fledermauserfassung

HGON Kooperationsprojekt mit HessenForst zum Schutz von Schwarzstorch- und Greifvogelhorsten

Die HGON hat zu einem Horstschutz für Schwarzstorch und Greifvögel ausfgerufen. In der Kooperation zwischen Hessen Forst und HGON geht es darum Horstbäume in hessischen Wäldern besser zu schützen.

Ab sofort bis Anfang März sollen neue Horste gesucht und alte Horstdaten überprüft werden. Die Standorte werden an HessenForst weitergeleitet und bei Forstarbeiten künftig berücksichtigt, so dass es nicht zu unbeabsichtigten Verlusten bei der Holzernte kommen kann.

Sind ihnen Horststandorte bekannt, so sind wir für einen Hinweis dankbar! Senden Sie uns eine Nachricht, wir werden es überprüfen und an Hessen Forst weiterleiten.

Zur Fledermausquartierreinigung nach Bickenbach

Am 26. Januar 2019 fuhren wir zu dritt nacdh Bickenbach um die dortige Fledermausquartierbereuerin bei der Reinigung eines Breitflügelfledermausquartieres zu unterstützen. Das Quartier befindet sich im Dachboden eines Mehrfamilienhauses,

Wohnhaus mit Breitflügelfledermaus Wochenstub

Der Dachboden ist über eine Auszugsleiter erreichbar und wirkt geräumig.

Dahboden mit Breitflügelfledermaus Wochenstube

Auf dem Boden sind ein paar leicht mumifizierte Fledermausbabies zu entdecken.

totes Fledermausbab
totes Fledermausbab
totes Fledermausbab

Gegen Süden ist der Haupthängplatz. Über die Jahre hat sich eine Menge an Fledermauskot angesammelt.

Über die Jahre angesammelter Kot

Der Hangplatz darüber beherbergt im Sommer die Fledermausmütter. Diese verstecken sich teilweise im Firstziegel.

Hangplat

Durch einen heftigen Windzug fiel das Dachfenster zu. Im unteren Bereich ging die Scheibe zu Bruch. Wir haben sie ausgemessen und wollen sie möglichst bald ersetzten.

Zerbrochene Scheibe

Nach dem Beseitigen des Kotes haben wir den hauptsächlich verunreinigten Bereich mit Folie ausgelegt.

Folie unterhalb des Hangplatzes

Geschafft! Quartier ist nun wieder sauber!

Das kaputte Fenster ist nun provisorisch verschlossen. Oberhalb ist der Ausflug der Breitflügelfledermäuse.

Kapputes Fenster – Ausflug im Bereich der Firstziegel.

Neues Monitoring-Programm für Wendehals und Gartenrotschwanz

Im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der örtlichen Population einheimischer Singvögel im Vogelschutzgebiet (VSG) hat das Forstamt Langen Nisthilfen beschafft. Ziel ist die Erhaltung und Förderung von Wendehals und Gartenrotschwanz.

Die AGFA hatte Bereitschaft signalisiert die Aufhängung und Betreuung der Kästen in die AG eigenen Monitorprogramme zu integrieren und in den Folgejahren zu betreuen

In unserem Bereich sind zwei Flächen für dieses Programm vorgesehen. Im Süden unseres Gebietes in Zellhausen (10 Wendehalskästen):

FFH Gebiet „Sendefunkanlage bei Zellhausen“

und im Norden der Lehmgrube in Hainstadt (10 Wendehals- und 5 Gartenrotschwanzkästen):

westlich der Lehmgrube Hainstadt

Unser Auftrag: Um den Erfolg und Nutzen der Maßnahme in den Folgejahren zu dokumentieren oder suboptimale Bedingungen zu verbessern ist ein Monitoring zwingend erforderlich.

Um den Bruterfolg der beider „Leitarten“ festzustellen ist eine Bestimmung anhand des vorgefundenen, verlassenen Nestes notwendig.

Die Bruthöhlen müssen direkt nach der Brutsaison aufgesucht und begutachtet werden bevor Herbst- und Wintergäste (z.b. Bilche ) einziehen.

Die Einfluglöcher der Wendehalskästen müssen im Winter verschlossen und erst kurz vor dem Eintreffen der Art im Brutgebiet – meist Anfang April – wieder geöffnet werden. Diese Maßnahme soll die Konkurrenz fernhalten und die Verfügbarkeit an potentiellen Bruthöhlen für die „Leitart“ Wendehals erhöhen.

Auch Gartenrotschwänze sind Zugvögel und treffen erst Mitte bis Ende April ein.

Da beide Vogelarten offene Landschaften mit Baumbestand bevorzugen, sind die Ausbringungsräume im Vogelschutzgebiet an die Bereiche mit Maßnahmen zur Förderung des Ziegenmelkers eng gekoppelt.

Die Bruthöhlen für den Wendehals sollen daher in unmittelbarer Nähe von offenen „Ziegenmelker-Jagdschneisen“ oder an den Grenzlinien zu offenen „Ziegenmelker-Dauerflächen-Bruthabitate“ angebracht werden.

Bruthöhlen für den Gartenrotschwanz können einige Meter weiter in dem angrenzenden Waldbereich positioniert werden. Im Sommer dauerhaft besonnte Ausrichtungen der Kästen sind zu vermeiden, da eine Überhitzung der Brut ausgeschlossen werden soll (dann eher Ost oder Nord/Ost Ausrichtung).

Die letzte dokumentierte erfolgreiche Brut des Wendehalses in der Sendefunkanlage Zellhausen wurde am 28.05.2015 registriert. Im Kasten 28.

Das Programm startet in diesem Frühjahr mit der Anbringung der Kästen. Die Kontrollen werden im Rahmen der Fledermauserfassungen durchgeführt. Interessierte sind herzlich willkomen und können sich aktiv bei uns beteiligen!

Stand des geplanten Amphibien-Lehrpfades am Amphibienzaun

Vorgabe UNB vom 22. Januar 2019

Folgende Änderungen wurden neu festgelegt und sind als fehlende Unterlagen/ Angaben für die naturschutzrechtliche Genehmigung nachzureichen:
Die neuen Standorte der 9 Schautafeln sind auf der Gemarkung Mainhausen – Zellhausen entlang des Rödchesweg / Flurstück 133 d.h. auf der rechten Straßenseite (der Käthe-Paulus – Schule zugewandt) zu platzieren.
Zur möglichsten Geringhaltung des Eingriffs sind die Schautafeln (Größe Format A 0) zwischen die Alleebäume zu pflanzen und so zu platzieren, dass die Tafeln jeweils den größten Abstand zwischen den Bäumen haben.
Mit dieser Maßnahme wird das Landschaftsbild am geringsten beeinträchtigt.
Die Schautafeln dürfen eine Maximalhöhe von 1,50 m nicht übersteigen.
Die Schautafeln sind an hölzernen Pfosten ohne Farbanstrich zu errichten. Ggfs. erforderliche Pfostenfundamente oder Fixierungen dürfen eine Maximalgröße von 20 x 20 cm (Punktfundamente, Bodenhülsen, etc.) nicht übersteigen. Bodenbefestigungen oder – versiegelungen sind unzulässig.

Aktuelle Planung:

Standort der Amphibenlehrtafeln

Die Tafeln sollen in möglichst gleichen Abständen aufgestellt werden. Am Schreibtisch ergaben sich dafür folgende Koordinaten:

Vorort wird diese Woche der optimale Standplatz zwischen den Bäumen gesucht. Der Abstand zwischen den Tafeln wird nun jeweils 58m betragen.

Weiteres Vorgehen:

  • Offizieller Beginn unserer Grafikerin nach unserem Treffen am 23. Januar
  • Schließung des noch offenen Finanzierungsbedarfs
  • Feinabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
  • Abstimmen der Tafelaufstellung mit dem Mainhäuser Umweltamt