bei natürlich entstandenen Kleingewässern ist die Anlage eines „Ablöse-Gewässers“ in unmittelbarer Nähe vorgesehen, damit die Sukzession ungestört weiterlaufen kann (wertvolle Verlandungsstadien)
hochwertige Pflanzenbestände ausnehmen
Flachwasserzonen wiederherstellen
Uferlinie nicht verkürzen
Maßnahmen nur mit Abstimmung der Unteren Naturschutzbehörde
stets nur Teilentlandungen
Entlandungen von benachbarten Kleingewässern nicht gleichzeitig durchführen
keine Pflegeeingriffe während der Brutzeit der Vögel
Mechanische Entkrautung
stark verkrautete Kleingewässer können entkrautet werden
Zwischenlagerung (ca. 2 Wochen am Gewässerrand) vor dem endgültigen Abtranspor
Graskarpfen sollten wegen der erheblichen schädlichen Nebenwirkungen nicht eingesetzt werden
Abernten untypischer und nicht gefährdeter typischer Pflanzenbestände zum Nährstoffentzug
bis maximal ein Dritte
Steuerung des Wasserstands
gezielte Steuerung des Wasserstands als aktive Landschaftspflegemaßnahm
zur Förderung von Teichbodengesellschaften
Schlammflächen für durchziehende Watvogel
Beweidung oder Einzäunung
Einzelfallentscheidung: Viehdichte und Vorkommen seltener Arten
abwägen Viehtritt und -fraß)
Beseitigung von Unrat und Müll
Teilverfüllungen rückgängig machen
latente Nährstoffeinträge verhindern
Abfischen und Verhinderung von Fischbesatz
wegen der vielfältigen negativen Auswirkungen sind Fische in den meisten Kleingewässern abzulehnen
verschiedenen Methoden zur Entfernung von Fischen (Ablassen, Netze, Angel, Reusen, Lichtfischen
bei eutrophen Gewässern ist das Abfischen eine effiziente Maßnahme zum Nährstoffentzug
Instandsetzung alter Dämme
durch Bisamratten durchlöchert
durch Erosionsereignisse beschädigt
Rechtliche Unterschutzstellung
wertvolle Kleingewässer als geschützte Landschaftsbestandteile ausweisen
siedlungsnahe Kleingewässer als Grünbestandteil in Bebauungsplan bzw. Grünordnungsplan aufnehmen
Kauf oder Pacht
wertvolle Kleingewässer kaufen oder pachten
Unterbindung von Dränageeinleitungen, Abwasserzuleitung etc.
Acker- und Wiesendränagen
Abwässer und Jauche dürfen nicht eingeleitet werden
bestehende Dränagen sind so umzuleiten, daß das nährstoffbelastete Wasser nicht ins Kleingewässer gelangt
Verstopfen von entwässernden Dränierungen
im Einzugsbereich des Kleingewässers darf keine Dränierung oder Grundwasserabsenkung vorgenommen werden
bestehende Dränleitungen, die Wasser aus dem Einzugsgebiet ableiten, sind zu verstopfen
Maßnahmen, die den Wasserhaushalt des Kleingewässers stören, verhindert bzw. rückgängig machen
Bau von Sedimentationsscheidern und Absetzbecken
Kleingewässern die durch eine hohe Schmutz und/ oder Schwebstofffracht belastet werden, sind Sedimentationsscheider oder Absetzbecken vorzuschalten
Kalkung
es sollte prinzipiell nicht gekalkt werden
Regulation des Gehölzaufwuchses bzw. Pflanzung
Maßnahmen hängen vom Einzelfall ab
individuelle Gewässerpflegepläne erstellen
natürlichen Sukzession sollte möglichst breiter Raum eingeräumt werden
Mahd der Uferbereiche
Ufermahd (etwa alle 3-4 Jahre) ist nur in wenigen Fällen eine sinnvolle Pflegemaßnahme
wenn Flutrasen oder Kleinröhrichte zu erhalten sind
lichtbedürftige seltene Rosettenpflanzen
natürliche Ufervegetation entwickeln lassen
Sonderfall „Nahrungsteich für Weißstorch und Watvögel“ müssen regelmäßig gemäht werden
Entfernung von geschlossenen Schwimmpflanzendecken
das Abschöpfen einer Wasserlinsen-Decke ist nur eine kosmetische Maßnahme
bei jährlichem Auftreten ist ein Eingriff in den Nährstoffhaushalt zu erwägen (Entschlammen)
Zuführung von unbelastetem Wasser
Maßnahme zur Verbesserung der Wasserqualität
wo sauberes Quell- oder Bachwasser zur Verfügung steht.
langfristig Verringerung der Nährstoffeinträg
Selektive Ableitung von nährstoffreichem Tiefenwasser
nittels einer kommunizierenden Röhre kann bei akuten Gefährdungen nährstoffreiches Tiefenwasser abgeleitet werden
Beseitigung unnötiger Uferverbauungen aus Holz, Stein oder Beton
alter Gewässerrand wieder herzustellen
natürliche Bodenabfolge wieder herzustellen
Schilfmahd
hängt sehr vom Einzelfall ab
Besatz mit seltenen Kleinfischen
kein Fischbesatz
Ausnahme als Artenhilfsmaßnahme für seltene Kleinfisch-Arten
Besatzmaßnahmen und Aussetzen von Tieren und Pflanzen aller Art ist abzulehnen
Schaffung von Flachwasserzonen und Inseln
vor allem bei ehemaligen Fischteichen sind nachträgliche Uferverflachungen nötig
Gestaltung vegetationsfreier Schlamm oder Sandufer
bei günstiger Umfeldsituation (entsprechendes Arten- Potential in der Nähe) ist die Anlage solcher Sonderstandorte sinnvoll
Bereitstellung bestimmter Choriotope: Steinhaufen, Wurzelstubben, dürres Astwerk, Steilwände etc.
Choriotope sollen zur Erweiterung des Habitatangebots bereitgestellt werden