Das Hessische Ministerium für Wirtschaft,Energie, Verkehr und Landesentwicklung und das Hessiche Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben per Erlass vom 6. Februar 2018 die Voraussetzungen geschaffen, den Verkehr zu beschrängen, bzw. zu verbieten zugunsten des Amphibienschutzes nach § 45 Abs. 1a Nr. 4a der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Bevor die Laichwanderungen in diesem Jahr losgehen müssen wir klären, inwieweit dieser Erlass für zwei unserer Brennpunkte trägt.
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