Gut gemeint, aber irreführend sind die privat aufgestellten Beschilderungen am NSG Affelderchen und Rettichbruch. In den Naturschutzgebieten ist das Pflücken von Pflanzen laut Naturschutzgesetz generell verboten! Das gilt auch für die dort häufigen Knabenkräuter!
Wäre schön wenn man „keine seltenen Pflanzen pflücken“ gesetzteskonform durch „keine Pflanzen pflücken“ ersetzten könnte.