In den Naturschutzgebieten ist das pflücken von Pflanzen generell verboten

Gut gemeint, aber irreführend sind die privat aufgestellten Beschilderungen am NSG Affelderchen und Rettichbruch. In den Naturschutzgebieten ist das Pflücken von Pflanzen laut Naturschutzgesetz generell verboten! Das gilt auch für die dort häufigen Knabenkräuter!

Problematisches Schild am NSG Affelderchen und Rettichbruch

Wäre schön wenn man „keine seltenen Pflanzen pflücken“ gesetzteskonform durch „keine Pflanzen pflücken“ ersetzten könnte.

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