Heute erreichte uns eine Nachricht über einen toten Graureiher in einem Garten im Stadtgraben in Seligenstadt. Der Graureiher ist eine Zugvogelart nach Artikel 4(2) der Vogelschutzrichtlinie und gehört nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten zu den besonders geschützten Arten) zu den besonders geschützten Tierarten.
Das Tier scheint eine Schusswunde aufzuweisen.
Fotos privat!






