Wir hatten ihn am 30.9.2021 gerade aus der Werkstatt geholt! Die Reparaturrechnung belief sich auf 866,27€. Für eine gemeinnützige Arbeitsgemeinschaft, die sich über Spenden finanziert, nur schwer zu stemmen! Der Schaden entstand zum Teil durch die Unterbringung im Freien. Meine Frau bot uns an den Balkenmäher auf ihrem Tiefgaragenparkplatz (die Eigentumswohnung ist vermietet, der Parkplatz nicht) über den Winter zu bringen.
Einen Tag später rief mich, in etwas aggresivem Ton, eine Miteigentümerin der Wohnanlage an. Das stinkende Gerät verpeste die Luft in der Waschküche, der offene Tank (das war der Zugang zur Zündkerze!) sei ein Sicherheitsrisiko. Auf das Agument, dass Benzinmotoren alle gleich stinken und das der geschlossene Tank der Maschine nicht mehr ausdünsten könne als die benachtbarten Autos, hatte sie wohl nicht überzeugt? Wir sollten das Gerät wenigstens abdecken. Dem waren wir unverzüglich nachgekommen.
Am 3.12.2021 erhielt meine Frau eine Mail mit folgendem Inhalt:
Auf ihrem TG Parkplatz befände sich Brandlasten, Gegenstände wie z. B. Rasenmäher ( hier auch mit offenem Tank) dürften dort nicht gelagert werden. Sie wurde aufgefordert alle Gegenstände die in einer Tiefgarage nicht gelagert oder abgestellt werden dürfen unverzüglich zu entfernen. Mit Hinweis auf die hessische Garagenverordnung.
Wir haben die der Wohnungsverwaltung mitgeteilt, dass wir das Gerät zeitnah entfernen würden, was auch inzwischen geschehen ist. Da die hessische Garagenordnung in dieser Hinsicht überhaupt nichts regelt, haben wir diese der Hausverwaltung zugänglich gemacht. Auf den Unsinn mit dem offenen Tank haben wir hingewiesen.
Bei dieser Gelegenheit haben wir die Hausverwaltung darauf hingewiesen, dass unser Parkplatz (meine Frau hatte mir inwischen eine Vertretungsvollmacht für Wozhnung und Parkplatz erteilt) bitte nich mit fremden Fahrrädern zugestellt werden sollte. Dies wurde, wie man auf dem Bild unten sieht, ignoriert. Wenn es durch die erzwungene Unterbringung wieder Schäden an der Maschine gibt, würden wir uns Schadensersatzansprüche vorbehalten.
Auf Anfrage bei Haus und Grund erhielten wir die Auskunft, dass die Unterstellung des Mähgerätes keine Zweckentfremdung des Parkplatzes darstelle. Die Brandgefahr sei zudem wesentlich geringer als bei einem Auto.