Im Frühjahr, wenn die Nächte feucht und nicht mehr so kalt sind, wandern die Amphibien zu ihren Laichplätzen. Oft queren sie Straßen und werden dabei massenhaft überfahren. Vor diesem Schicksal will die Gemeinde Mainhausen und die Arbeitsgemeinschaft Fledermaus- und Amphibienschutz (AgFA) die Tiere bewahren. Seit 2011 wird die Straßenquerung zwischen dem Naturschutzgebiet Zeller Bruch und dem Königsee durch viele freiwillige Helfer mit einem Amphibienzaun gesichert.
Jahr für Jahr queren bis zu 1.500 Erdkröten zwischen Hurstweg und Käthe-Paulus-Schule die Straße zwischen Seligenstadt und Zellhausen. Die Aktion rettet einem Großteil der Tiere dort jedes Jahr das Leben.
Am Königsee wird auf 500m beidseitig ein Zaun gestellt, der den Zugang zum Straßenkörper verwehrt. Mit 10m Abstand wird je ein Eimer zaunnah eingegraben, in den die den Zaun entlang wandernden Amphiben hineinfallen. Am späten Abend und am frühen Morgen müssen die Eimer kontrolliert werden. Hierbei müssen Käfer, Mäuse und Junghasen die versehentlich in den Eimern gelandet sind wieder befreit werden. Alle gefundenen Amphibien werden in einen Sammeleimer gelegt und auf die jeweils andere Straßenseite getragen.
Der Beginn der Amphibienwanderung ist jedes Jahr etwas früher. Im Moment ist Ende Januar bereits mit ersten Massenwanderungen zu rechnen. Bis zum Ende der Amphibienwanderung – meist Ende April – betreuen ehrenamtliche Helfer den Zaun beidseitig. Unterstützt werden sie in den Morgenstunden von den Schülern der Käthe-Paulus-Schule.
Die Gemeinde Mainhausen und die AgFA suchen noch dringend Helfer für die Zaunkontrolle. Vorkenntnisse braucht man nicht! Freude am Amphibienschutz, eine gewisse Wetterfestigkeit und eine Taschenlampe sind mitzubringen. Amphibien wandern am liebsten bei Regen, wenn die Nachttemperaturen über fünf Grad liegen.
Möchten Sie mithelfen, wenden Sie sich bitte an uns unter info@fledermausschutz-seligenstadt.de.
Trotz Corona-Krise und Ausgangsbeschränkungen ist die Betreuung von Amphibienschutzzäunen, das Einsammeln der Amphibien und der Auf- und Abbau des Zaunes zulässig!