Vorgabe UNB vom 22. Januar 2019
Folgende Änderungen wurden neu festgelegt und sind als fehlende Unterlagen/ Angaben für die naturschutzrechtliche Genehmigung nachzureichen:
Die neuen Standorte der 9 Schautafeln sind auf der Gemarkung Mainhausen – Zellhausen entlang des Rödchesweg / Flurstück 133 d.h. auf der rechten Straßenseite (der Käthe-Paulus – Schule zugewandt) zu platzieren.
Zur möglichsten Geringhaltung des Eingriffs sind die Schautafeln (Größe Format A 0) zwischen die Alleebäume zu pflanzen und so zu platzieren, dass die Tafeln jeweils den größten Abstand zwischen den Bäumen haben.
Mit dieser Maßnahme wird das Landschaftsbild am geringsten beeinträchtigt.
Die Schautafeln dürfen eine Maximalhöhe von 1,50 m nicht übersteigen.
Die Schautafeln sind an hölzernen Pfosten ohne Farbanstrich zu errichten. Ggfs. erforderliche Pfostenfundamente oder Fixierungen dürfen eine Maximalgröße von 20 x 20 cm (Punktfundamente, Bodenhülsen, etc.) nicht übersteigen. Bodenbefestigungen oder – versiegelungen sind unzulässig.
Aktuelle Planung:
Die Tafeln sollen in möglichst gleichen Abständen aufgestellt werden. Am Schreibtisch ergaben sich dafür folgende Koordinaten:
Vorort wird diese Woche der optimale Standplatz zwischen den Bäumen gesucht. Der Abstand zwischen den Tafeln wird nun jeweils 58m betragen.
Weiteres Vorgehen:
- Offizieller Beginn unserer Grafikerin nach unserem Treffen am 23. Januar
- Schließung des noch offenen Finanzierungsbedarfs
- Feinabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde
- Abstimmen der Tafelaufstellung mit dem Mainhäuser Umweltamt