Fransenfledermaus ( Myotis nattereri )

Tafel unseres Fledermauslehrpfades im Seligenstädter Stadtwald
Bild: © D. Nill
Vorkommen der Fransenfledermaus bei den Kastenkontrollen in Seligenstadt und Mainhausen von 1985 bis 2016

Vorkommen im Ostkreis Offenbach beim Kastenmonitoring im Wald

Einzelnachweise
  • 2023: FLM02 16,FLM03 15,HST015 22
  • 2022: FLM03 40,FLM10 8,FLM17 4,FLM19 9,FLM22 22,FLM79 15,HST001 12,HST00B 1,HST013 3,HST019 23,HST035 4,HST043 1
  • 2021: FLM01 12,FLM15 37,FLM71 1,FLM74 1,HST002 2,HST004 15,HST013 17,HST035 4,HST045 18
  • 2020: FLM03 56,FLM103 20,FLM17 28,FLM19 25,FLM22 24,FLM23 12,FLM53 2,FLM54 1,FLM68 9,FLM74 1,FLM78 25,HST002 53,HST007 8,HST013 5,HST015 35,HST019 17,HST025 7,HST031 40,HST044 1
  • 2019: FLM01 15,FLM15 20,FLM17 25,FLM18 15,FLM19 25,FLM22 6,FLM23 33,FLM68 20,FLM73 1,FLM79 10,HST002 31,HST006 6,HST014 20,HST018 11,HST034 3,HST044 18
  • 2018: FLM03 18,FLM15 30,FLM21 6,FLM22 16,FLM23 20,FLM68 15,FLM72 12,FLM75 16,FLM78 15,HST002 46,HST006 9,HST012 14,HST018 8,HST019 8,HST023 1,HST025 5,HST027 20,HST028 1,HST034 22,HST035 10
  • 2017: FLM02 3,FLM03 5,FLM15 40,FLM17 40,FLM18 8,FLM19 16,FLM23 8,FLM25 1,FLM68 4,HST016 6,HST024 11,HST025 8,HST034 8
  • 2016: FLM07 1,FLM18 30,HST002 15
  • 20015: FLM15 30,FLM17 30,FLM23 34
  • 2014: FLM01 60,FLM20 9,FLM22 10,FLM72 1
  • 2013: FLM03 20,FLM15 62,FLM18 10,FLM18 15,FLM19 1,FLM72 1,FLM73 1
  • 2011: FLM15 9,FLM17 1,FLM20 13
  • 2010: FLM72 20,FLM73 30
  • 2008: FLM72 25
  • 2006: FLM72 8
  • 2004: FLM72 7, FLM73 6
  • 2002: FLM72 14
  • 2001: FLM72 8
  • 1999: FLM72 20
  • 1998: FLM72 14
  • 1995: FLM72 13
  • 1994: FLM73 15
  • 1992: FLM72 20

Aussehen und Größe

Die Fransenfledermaus ist eine mittelgroße Fledermaus, mit einem Gewicht von 7 bis 10 g. Sie hat lange Ohren und eine spitze Schnauze. Die Flügelspannweite variiert von 15 bis 28 cm. Die helle Unterseite grenzt sich scharf von der braungrauen Rückenfärbung ab. Das Gesicht ist meist auffallend hell fleischfarben. An der Schwanzflughaut befindet sich ein langer, S-förmig geschwungener Sporn. Der runzelige Rand ist dicht mit zwei Reihen gekrümmter Borsten besetzt. Sie kann mehr als 21 Jahre alt werden.

Verbreitung und Lebensraum

Die Fransenfledermaus ist weitgehend ortstreu. Sie bewohnt in Mittel- und Nordeuropa vorwiegend Wälder, Parks, Obstwiesen und Randbereiche der Gewässer. Es werden nahezu alle Waldtypen besiedelt. Sommerquartiere findet man in Baumhöhlen, Fledermauskästen, in Hohlblocksteinen unverputzter Gebäude und vereinzelt in Innenräumen von Gebäuden. Winterquartiere in Felsspalten, Höhlen, Bergkellern, unterirdische Gänge und Bodengeröll.

Lokale Vorkommen

Im Stadtwaldbereich durchaus häufige Art, die in den letzten 10 Jahren im Bestand zugenommen hat. Mit  4-5 Wochenstuben ist sie im Stadtwald vermutlich die häufigste Art.

Fortpflanzung

Bilden Wochenstuben mit 20 bis 50 Weibchen, in Gebäuden auch über 120 Tiere. Die Hangplätze werden alle 2 bis 5 Tage gewechselt.  Die Größe der Teilkolonien variiert ständig. Die Geburt liegt zwischen Juni und Anfang Juli. Erste Flüge nach ca. 20 Tagen, mit vier Wochen sind die Jungtiere selbstständig, die Wochenstuben lösen sich dann schnell auf. Weibchen werden bereits im ersten Herbst geschlechtsreif.

Ernährung und Jagd

Zu einem beträchtlichen Teil aus nicht fliegender Beute wie Spinnen. Weberknechte und ruhende Fliegen. Ferner Käfer und Schmetterlinge, Hundertfüßer, Asseln , Köcher- und Steinfliegen. Sehr manövrierfähige Art, die auf engstem Raum sehr langsam fliegen und auch rütteln kann. Fliegt meist nahe der Vegetation und liest die Beute häufig mit der Schwanzhaut von den Blättern ab. Auf frisch gemähten Wiesen kann sie auch neben der entdeckten Beute landen  und diese zu Fuß erbeuten. Jagd auch regelmäßig über Wasserflächen. Kann die Beute bis zu 5 cm Abstand vom Substrat akustisch orten.

 Gefährdung

  • Quartierverluste und Quartierbeeinträchtigungen
    • durch die Entnahme von Alt- und stehendem Totholz (vor allem Höhlenbäume)
    • in Siedlungen durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden, Stallungen und Bauwerken wie Brücken
    • Entnahme von forstlich wertlosen Bäumen mit Höhlenpotenzial (z.B. mit Zwiesel, Schadstellen)
    • Verschluss von Quartieren, wegen besonderer Abneigung gegenüber Ansammlungen von Fledermäusen oder deren Exkrementen
    • Anstrahlen der Ein- und Ausflugöffnungen und durch Lichtanlagen in Winterquartieren (z.B. Dauerbeleuchtung)
    • Modernisierung von Kuhställen (Verringerung des Insektenreichtums in Viehställen, Verschluss der Zugangsmöglichkeiten in die Stallungen, Beleuchtung)
  • Nahrung
    • Anreicherung der Giftstoffe im Körper der Tiere durch den Einsatz von Insektiziden und Herbiziden in Land- und Forstwirtschaft
    • Zerstörung kleinräumig gegliederter, insektenreicher Kulturlandschaften (Hecken und Säume ect.)
    • erhöhter landwirtschaftlicher Nutzung
    • Verlust von Kleingewässern im Wald und im Offenland
    • Anreicherung der Giftstoffe im Körper der Tiere durch den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden im Gartenbau
  • Jagdgebiete
    • Entfernung stufen- und gehölzreicher Wälder, sowie naturnaher, stufen- und gehölzreicher Waldränder
    • Entfernung insektenreicher Landschaftsbestandteile wie Hecken, Feldgehölze, Säume oder Brachen z.B. bei Flurbereinigung
    • Entfernung natürlicher oder naturnaher, breiter (mehr als 5 m) Gewässerrandstreifen mit Gehölzen und Einzelbäumen
    • Siedlungserweiterungen, da Streuobstwiesen, dörfliche Obstgärten und Hecken z.B. durch die Umnutzung in Neubaugebiete verloren gehen
  • Winterquartiere
    • Einsturz oder Umnutzung von z.B. Eiskellern und ehemaligen Luftschutzbunkern und anderen unterirdischen Quartieren und durch Verschluss/Verfüllen von unterirdischen Hohlräumen
    • Störungen (Lärm, Vandalismus)
  • sonstige
    • Klebrige Fliegenfänger in Stallungen als tödliche Falle für Fransenfledermäuse bei der Jagd
    • Kollisionsgefahr an Verkehrswegen durch die relativ niedrige Flughöhe

Schutzmaßnahmen

  • Schutz bestehender Wochenstuben an Gebäuden. Einbezug der näheren Quartierumgebung, insbesondere hinsichtlich Lichtverschmutzung.
  • Verzicht auf Fassadenbeleuchtungen an Quartiergebäuden im Sommerhalbjahr.
  • Schutz und Förderung von Höhlenbäumen und Laubbäumen mit DBH >50 cm.
  • Schutz von bekannten Winterquartieren in Höhlen mittels Zutrittsbeschränkungen im Winterhalbjahr.
  • Schutz und Förderung mosaikartiger Kulturlandschaften und verzahnter Waldränder. Reduktion der Lichtverschmutzung in Waldnähe.
  • Verzicht auf Pestizideinsatz in der Forstwirtschaft
  • Schutz von dunklen Flugkorridoren zwischen (Gebäude-)Quartieren und Jagdlebensräumen.

 Weitere Infor’s:

Hessen-Forst

 

AgFA