Sandkiefernwälder in der östlichen Untermainebene

Sandkieferwälder sind lichte, warmtrockene Kiefern- und Kiefernmischwälder auf Sand (Quarz- und Kalksande), die vor allem im westl. Teil durch Windwurf geöffnet wurden.

Das Gebiet besteht aus 3 verschiedenen Teilgebiete mit einer Größe von 5900,59 ha. Im nördlichen Teilbereich liegt der Wildpark Fasanerie, das NSG Hochbruch von Hausen, die Lehmgrube Hainstadt und Teile des NSG Langhorst.

nördlicher Teilbereich, rund um die Fasanerie Klein-Auheim

Im südlichen Bereich liegt das Opel-Prüffeld, das FFH Gebiet Sendefunkanlae Zellhausen, das von uns betreute NSG Thomassee und Rotsohl von Dudenhofen, das NSG Mooskieferwald von Dudenhofen, das NSG Niederröder Lache und das NSG um das Kalksandsteinwerk Dudenhofen:

südlicher Teil des Vogelschutzgebietes

Der dritte Teil im Westen liegt zwischen Dietzenbach und Jügesheim und zwischen Heusenstamm und Nieder-Roden. In ihm liegen das NSG Paderhäuser Wiesen und das NSG Willemsinn’sch Grube:

Im Bereich Seligenstadt gab es noch vor einigen Jahren 3 Ziegenmelker-Reviere. Diese sind aufgrund von Aufforstungen und natürlicher Sukzession inzwischen verschwunden. Auch in Hainstadt scheint die Art inzwischen verschwunden zu sein? Vielleicht wird durch den Windbruch in diesem Jahr eine Trendwende für den Wendehals eingeläutet?

Seit 2018 führen wir im Auftrag des Forstamtes Langen auf zwei Probeflächen in den Sandkiefernwälder ein Kastenmonitoring für Wendehals und Gartenrotschwanz durch. Die Flächen sind unten beschrieben.

Zielarten im FFH Gebiet „6019-401 Sandkiefernwälder in der östlichen Untermainebene

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (B = Brutvogel)

Grauspecht (Picus canus) VSR Anhang I (B)

  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik.
  • Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik.

Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) VSR Anhang I (B)

  • Erhaltung großflächiger lichter Kieferbestände mit Altholz und ohne flächenhaften Unterstand mit Schattholzarten.
  • Erhaltung von offenen Stellen im Wald sowie naturnahen, gestuften Waldrändern.
  • Erhaltung von waldnahen Magerrasen-, Ödland-, Heide- und Brachflächen, insbesondere auf trocken-sandigen Standorten der Niederungen.

Schwarzspecht (Dryocopus martius) VSR Anhang I (B)

  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwälden in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen.
  • Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen.

Neuntöter (Lanius collurio) VSR Anhang I (B)

  • Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung.
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen.
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern.

Heidelerche (Lullula arborea) VSR Anhang I (B)

  • Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt.
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie (B = Brutvogel)

Baumfalke (Falco subbuteo) VSR Art.4, Abs.2 (B)

  • Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen.
  • Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate.
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate

Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) VSR Art.4, Abs.2 (B)

  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken.
  • Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie offenen Rohböden und Flachgewässern an Sekundärstandorten wie z.B. Abbaugebieten im Rahmen einer naturnahen Dynamik.
  • Erhaltung störungsarmer Brutplätze insbesondere auch an Sekundärstandorten in Abbaubereichen während und nach der Betriebsphase.

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) VSR Art.4, Abs.2 (B)

  • Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwaldbeständen mit kleinräumigem Nebeneinander der verschiedenen.
  • Entwicklungsstufen und Altersphasen einschließlich der Waldränder
    Erhaltung von Streuobstwiesen.

Graureiher (Ardea cinerea) VSR Art.4, Abs.2 (B)

  • Erhaltung der Brutkolonien.
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich sowie jagdlich genutzten Bereichen.

Wendehals (Jynx torquilla) VSR Art.4, Abs.2 (B)

  • Erhaltung großflächiger Magerrasenflächen mit einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung.
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen.
  • Erhaltung von Streuobstwiesen.
  • Erhaltung lichter Wälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Höhlenbäumen, Pioniergehölzen, Schneisen und Lichtungen.

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) VSR Art.4, Abs.2 (B)

  • Erhaltung strukturreichen Offenlandes mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen.
  • Erhaltung von Grünland durch beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung.
  • Erhaltung von trockenen Sandrasen, Ödland-, Heide- und Brachflächen.

Betreuung von zwei Probeflächen in den Sandkiefernwälder

Ehemalige Sendefunkanlage Zellhausen

Monitoring seit 2018. Zielart Wendehals. Verschluss der 13 Kästen von Herbst bis Frühjahr. Brutkontrolle.

Am Rande der Lehmgrube Hainburg

Monitoring seit 2018. Zielart Wendehals und Gartenrotschwanz. Je 10 spezielle Brutkästen im vorgegebenen Bereich. Verschluss der 10 Wendehals-Kästen von Herbst bis Frühjahr. Brutkontrolle für beide Arten.

AgFA