Entschlammung und Entlandung
- nur künstlich angelegte Gewässer ausgebaggert
- bei natürlich entstandenen Kleingewässern ist die Anlage eines „Ablöse-Gewässers“ in unmittelbarer Nähe vorgesehen, damit die Sukzession ungestört weiterlaufen kann (wertvolle Verlandungsstadien)
- hochwertige Pflanzenbestände ausnehmen
- Flachwasserzonen wiederherstellen
- Uferlinie nicht verkürzen
- Maßnahmen nur mit Abstimmung der Unteren Naturschutzbehörde
- stets nur Teilentlandungen
- Entlandungen von benachbarten Kleingewässern nicht gleichzeitig durchführen
- keine Pflegeeingriffe während der Brutzeit der Vögel
Mechanische Entkrautung
- stark verkrautete Kleingewässer können entkrautet werden
- Zwischenlagerung (ca. 2 Wochen am Gewässerrand) vor dem endgültigen Abtranspor
- Graskarpfen sollten wegen der erheblichen schädlichen Nebenwirkungen nicht eingesetzt werden
Abernten untypischer und nicht gefährdeter typischer Pflanzenbestände zum Nährstoffentzug
Steuerung des Wasserstands
- gezielte Steuerung des Wasserstands als aktive Landschaftspflegemaßnahm
- zur Förderung von Teichbodengesellschaften
- Schlammflächen für durchziehende Watvogel
Beweidung oder Einzäunung
- Einzelfallentscheidung: Viehdichte und Vorkommen seltener Arten
- abwägen Viehtritt und -fraß)
Beseitigung von Unrat und Müll
- Teilverfüllungen rückgängig machen
- latente Nährstoffeinträge verhindern
Abfischen und Verhinderung von Fischbesatz
- wegen der vielfältigen negativen Auswirkungen sind Fische in den meisten Kleingewässern abzulehnen
- verschiedenen Methoden zur Entfernung von Fischen (Ablassen, Netze, Angel, Reusen, Lichtfischen
- bei eutrophen Gewässern ist das Abfischen eine effiziente Maßnahme zum Nährstoffentzug
Instandsetzung alter Dämme
- durch Bisamratten durchlöchert
- durch Erosionsereignisse beschädigt
Rechtliche Unterschutzstellung
- wertvolle Kleingewässer als geschützte Landschaftsbestandteile ausweisen
- siedlungsnahe Kleingewässer als Grünbestandteil in Bebauungsplan bzw. Grünordnungsplan aufnehmen
Kauf oder Pacht
- wertvolle Kleingewässer kaufen oder pachten
Unterbindung von Dränageeinleitungen, Abwasserzuleitung etc.
- Acker- und Wiesendränagen
- Abwässer und Jauche dürfen nicht eingeleitet werden
- bestehende Dränagen sind so umzuleiten, daß das nährstoffbelastete Wasser nicht ins Kleingewässer gelangt
Verstopfen von entwässernden Dränierungen
- im Einzugsbereich des Kleingewässers darf keine Dränierung oder Grundwasserabsenkung vorgenommen werden
- bestehende Dränleitungen, die Wasser aus dem Einzugsgebiet ableiten, sind zu verstopfen
- Maßnahmen, die den Wasserhaushalt des Kleingewässers stören, verhindert bzw. rückgängig machen
Bau von Sedimentationsscheidern und Absetzbecken
- Kleingewässern die durch eine hohe Schmutz und/ oder Schwebstofffracht belastet werden, sind Sedimentationsscheider oder Absetzbecken vorzuschalten
Kalkung
- es sollte prinzipiell nicht gekalkt werden
Regulation des Gehölzaufwuchses bzw. Pflanzung
- Maßnahmen hängen vom Einzelfall ab
- individuelle Gewässerpflegepläne erstellen
- natürlichen Sukzession sollte möglichst breiter Raum eingeräumt werden
Mahd der Uferbereiche
- Ufermahd (etwa alle 3-4 Jahre) ist nur in wenigen Fällen eine sinnvolle Pflegemaßnahme
- wenn Flutrasen oder Kleinröhrichte zu erhalten sind
- lichtbedürftige seltene Rosettenpflanzen
- natürliche Ufervegetation entwickeln lassen
- Sonderfall „Nahrungsteich für Weißstorch und Watvögel“ müssen regelmäßig gemäht werden
Entfernung von geschlossenen Schwimmpflanzendecken
- das Abschöpfen einer Wasserlinsen-Decke ist nur eine kosmetische Maßnahme
- bei jährlichem Auftreten ist ein Eingriff in den Nährstoffhaushalt zu erwägen (Entschlammen)
Zuführung von unbelastetem Wasser
- Maßnahme zur Verbesserung der Wasserqualität
- wo sauberes Quell- oder Bachwasser zur Verfügung steht.
- langfristig Verringerung der Nährstoffeinträg
Selektive Ableitung von nährstoffreichem Tiefenwasser
- nittels einer kommunizierenden Röhre kann bei akuten Gefährdungen nährstoffreiches Tiefenwasser abgeleitet werden
Beseitigung unnötiger Uferverbauungen aus Holz, Stein oder Beton
- alter Gewässerrand wieder herzustellen
- natürliche Bodenabfolge wieder herzustellen
Schilfmahd
- hängt sehr vom Einzelfall ab
Besatz mit seltenen Kleinfischen
- kein Fischbesatz
- Ausnahme als Artenhilfsmaßnahme für seltene Kleinfisch-Arten
- Besatzmaßnahmen und Aussetzen von Tieren und Pflanzen aller Art ist abzulehnen
Schaffung von Flachwasserzonen und Inseln
- vor allem bei ehemaligen Fischteichen sind nachträgliche Uferverflachungen nötig
Gestaltung vegetationsfreier Schlamm oder Sandufer
- bei günstiger Umfeldsituation (entsprechendes Arten- Potential in der Nähe) ist die Anlage solcher Sonderstandorte sinnvoll
Bereitstellung bestimmter Choriotope: Steinhaufen, Wurzelstubben, dürres Astwerk, Steilwände etc.
- Choriotope sollen zur Erweiterung des Habitatangebots bereitgestellt werden
Einbringung künstlicher Nisthilfen
- verankerte Brutflöße
- Ansitzwarten
- Nistkörbe
- Nistkästen aus Holz
- Fledermauskästen
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