Maßnahmen zur Kleingewässerpflege

Entschlammung und Entlandung

  • nur künstlich angelegte Gewässer ausgebaggert
  • bei natürlich entstandenen Kleingewässern ist die Anlage eines „Ablöse-Gewässers“ in unmittelbarer Nähe vorgesehen, damit die Sukzession ungestört weiterlaufen kann (wertvolle Verlandungsstadien)
  • hochwertige Pflanzenbestände ausnehmen
  • Flachwasserzonen wiederherstellen
  • Uferlinie nicht verkürzen
  • Maßnahmen nur mit Abstimmung der Unteren Naturschutzbehörde
  • stets nur Teilentlandungen
  • Entlandungen von benachbarten Kleingewässern nicht gleichzeitig durchführen
  • keine Pflegeeingriffe während der Brutzeit der Vögel

Mechanische Entkrautung

  • stark verkrautete Kleingewässer können entkrautet werden
  • Zwischenlagerung (ca. 2 Wochen am Gewässerrand) vor dem endgültigen Abtranspor
  • Graskarpfen sollten wegen der erheblichen schädlichen Nebenwirkungen nicht eingesetzt werden

Abernten untypischer und nicht gefährdeter typischer Pflanzenbestände zum Nährstoffentzug

  • bis maximal ein Dritte

Steuerung des Wasserstands

  • gezielte Steuerung des Wasserstands als aktive Landschaftspflegemaßnahm
  • zur Förderung von Teichbodengesellschaften
  • Schlammflächen für durchziehende Watvogel

Beweidung oder Einzäunung

  • Einzelfallentscheidung:  Viehdichte und Vorkommen seltener Arten
  • abwägen Viehtritt und -fraß)

Beseitigung von Unrat und Müll

  • Teilverfüllungen rückgängig machen
  • latente Nährstoffeinträge verhindern

Abfischen und Verhinderung von Fischbesatz

  • wegen der vielfältigen negativen Auswirkungen sind Fische in den meisten Kleingewässern abzulehnen
  • verschiedenen Methoden zur Entfernung von Fischen (Ablassen, Netze, Angel, Reusen, Lichtfischen
  • bei eutrophen Gewässern ist das Abfischen eine effiziente Maßnahme zum Nährstoffentzug

Instandsetzung alter Dämme

  • durch Bisamratten durchlöchert
  • durch Erosionsereignisse beschädigt

Rechtliche Unterschutzstellung

  • wertvolle Kleingewässer als geschützte Landschaftsbestandteile ausweisen
  • siedlungsnahe Kleingewässer als Grünbestandteil in Bebauungsplan bzw. Grünordnungsplan aufnehmen

Kauf oder Pacht

  • wertvolle Kleingewässer kaufen oder pachten

Unterbindung von Dränageeinleitungen, Abwasserzuleitung etc.

  • Acker- und Wiesendränagen
  • Abwässer und Jauche dürfen nicht eingeleitet werden
  • bestehende Dränagen sind so umzuleiten, daß das nährstoffbelastete Wasser nicht ins Kleingewässer gelangt

Verstopfen von entwässernden Dränierungen

  • im Einzugsbereich des Kleingewässers darf keine Dränierung oder Grundwasserabsenkung vorgenommen werden
  • bestehende Dränleitungen, die Wasser aus dem Einzugsgebiet ableiten, sind zu verstopfen
  • Maßnahmen, die den Wasserhaushalt des Kleingewässers stören, verhindert bzw. rückgängig machen

Bau von Sedimentationsscheidern und Absetzbecken

  • Kleingewässern die durch eine hohe Schmutz und/ oder Schwebstofffracht belastet werden, sind Sedimentationsscheider oder Absetzbecken vorzuschalten

Kalkung

  • es sollte prinzipiell nicht gekalkt werden

Regulation des Gehölzaufwuchses bzw. Pflanzung

  • Maßnahmen hängen vom Einzelfall ab
  • individuelle Gewässerpflegepläne erstellen
  • natürlichen Sukzession sollte möglichst breiter Raum eingeräumt werden

Mahd der Uferbereiche

  • Ufermahd (etwa alle 3-4 Jahre) ist nur in wenigen Fällen eine sinnvolle Pflegemaßnahme
    • wenn Flutrasen oder Kleinröhrichte zu erhalten sind
    • lichtbedürftige seltene Rosettenpflanzen
  • natürliche Ufervegetation entwickeln lassen
  • Sonderfall „Nahrungsteich für Weißstorch und Watvögel“ müssen regelmäßig gemäht werden

Entfernung von geschlossenen Schwimmpflanzendecken

  • das Abschöpfen einer Wasserlinsen-Decke ist nur eine kosmetische Maßnahme
  • bei jährlichem Auftreten ist ein Eingriff in den Nährstoffhaushalt zu erwägen (Entschlammen)

Zuführung von unbelastetem Wasser

  • Maßnahme zur Verbesserung der Wasserqualität
  • wo sauberes Quell- oder Bachwasser zur Verfügung steht.
  • langfristig Verringerung der Nährstoffeinträg

Selektive Ableitung von nährstoffreichem Tiefenwasser

  • nittels einer kommunizierenden Röhre kann bei akuten Gefährdungen nährstoffreiches Tiefenwasser abgeleitet werden

Beseitigung unnötiger Uferverbauungen aus Holz, Stein oder Beton

  • alter Gewässerrand wieder herzustellen
  • natürliche Bodenabfolge wieder herzustellen

Schilfmahd

  • hängt sehr vom Einzelfall ab

Besatz mit seltenen Kleinfischen

  • kein Fischbesatz
  • Ausnahme als Artenhilfsmaßnahme für seltene Kleinfisch-Arten
  • Besatzmaßnahmen und Aussetzen von Tieren und Pflanzen aller Art ist abzulehnen

Schaffung von Flachwasserzonen und Inseln

  • vor allem bei ehemaligen Fischteichen sind nachträgliche Uferverflachungen nötig

Gestaltung vegetationsfreier Schlamm oder Sandufer

  • bei günstiger Umfeldsituation (entsprechendes Arten- Potential in der Nähe) ist die Anlage solcher Sonderstandorte sinnvoll

Bereitstellung bestimmter Choriotope: Steinhaufen, Wurzelstubben, dürres Astwerk, Steilwände etc.

  • Choriotope sollen zur Erweiterung des Habitatangebots bereitgestellt werden

Einbringung künstlicher Nisthilfen

  • verankerte Brutflöße
  • Ansitzwarten
  • Nistkörbe
  • Nistkästen aus Holz
  • Fledermauskästen

AgFA